WAHLPSYCHOLOGIN aller Kassen:
Bitte beachten Sie, dass...
- ... ausschließlich ein Zuschuss zu den DIAGNSOTIK-Kosten beantragt werden kann (Behandlungskosten werden von den öffentlichen Kassen nicht
ersetzt)
- ... Sie eine ärztliche Überweisung brauchen (FA für Psychiatrie, Neurologie, Innere Medizin oder Kinderheilkunde)
- ... Sie bei Überweisung durch Allgemein-Mediziner (Hausarzt) eine chefärztliche Bewilligung brauchen
Private Krankenkassen
Abhängig vom Vertrag ersetzen einige private Krankenversicherungen die Kosten der Klinisch-Psychologischen Diagnostik und/oder Behandlung ganz oder teilweise,
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Versicherungsberater in Verbindung.