Kostentransparenz:

 

Vereinbart werden grundsätzlich ganze Einheiten, die Abrechnung erfolgt aber nach tatsächlich konsumierter Zeit.

Das bedeutet, dass es in Ordnung ist, weniger oder notfalls auch etwas mehr Zeit als vereinbart zu benötigen, und dass es dafür eine klare, transparente Regelung gibt:

 

Einheiten

Richtzeit

Bereich

von-bis

0,75

 

 bis 40'

1

45'

42' - 1h 04'

1,5

 

1h 05' - 1h 25'

2

1h 30'

1h 26' - 1h 48'

2,5

 

1h 49' - 2h 10'

3

2h 15'

2h 11' - 2h 33'

Aufgrund der bedarfsorientierten Zeitgestaltung kann es in seltenen Fällen zu Überziehungen und damit zu kurzen Wartezeiten kommen. Im Warteraum liegen eine Tageszeitung, Zeitschriften usw. für Sie bereit.

 

Abgesagte Einheiten:

 

Vereinbarte Termine sind unverbindlich, d.h. auch kurzfristig abgesagte Einheiten werden grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt (es gibt ganz vereinzelt Ausnahmen, die aber immer vorher persönlich thematisiert werden).

Mit Rücksicht auf KlientInnen, die diesen Termin vielleicht dringend brauchen würden, wird darum gebeten, ev. nötige Absagen so früh wie möglich bekanntzugeben